SaaS-Bedingungen und

Konditionenchutzerklärung

1. Definitionen

a. "Konto" bedeutet die Berechtigung zum Zugriff auf Assentum Anwendungen

b. "Administrator" bezeichnet einen speziell ernannten Mitarbeiter des Kunden mit der Fähigkeit, Dienstanfragen zu stellen und mit dem Recht, ein administratives Passwort in Bezug auf die Dienste zurückzusetzen. Der Kunde wird einen Administrator haben

c. "Vereinbarung" bezeichnet diese SaaS-Bedingungen zusammen mit einem Service Level Agreement zwischen dem Kunden und Assentum in Bezug auf die vertragliche Anwendung. Der konkrete Umfang der Vereinbarung wird in einem Bestellformular angegeben.

d. "Anwendung" bezeichnet die jeweilige Softwareanwendung, die von Assentum als SaaS unter dieser Vereinbarung gemäß den Angaben im Bestellformular bereitgestellt wird.

e. "Autorisierter Benutzer" bezeichnet eine Person, die gemäß dieser Vereinbarung vom Kunden für den Zugang und die Nutzung der SaaS-Dienste autorisiert ist.

f. "Kundendaten" bezeichnet alle elektronischen Daten oder Informationen, die der Kunde oder ein autorisierter Nutzer in die SaaS-Dienste lädt oder in diese eingibt, sowie alle Ergebnisse aus der Verarbeitung dieser Daten, einschließlich der Zusammenstellungen und abgeleiteten Arbeiten dieser Daten oder Informationen.

g. "Personenbezogene Daten" haben die in der DSGVO definierte Bedeutung.

h. "SaaS-Dienste" sind die mit der Anwendung verbundenen Dienste, die vom Kunden über ein Bestellformular bestellt und von Assentum online zur Verfügung gestellt werden.

i. "Dienstbeschreibung" ist eine Beschreibung der technischen Funktionalitäten der jeweiligen Anwendung.

j. "Service Level Agreement" oder "SLA" definiert die Qualitätsmerkmale der Anwendung in Bezug auf Verfügbarkeit und Wartung, die von Assentum bereitgestellt werden. Das SLA ist ein integraler Bestandteil dieser SaaS-Bedingungen.

k. "Vertragslaufzeit" bezeichnet den Zeitraum, in dem der Kunde die SaaS-Dienste einschließlich der Anwendung nutzen kann, wie im Bestellformular angegeben oder wie im Rahmen eines Verlängerungszeitraums anwendbar.

l. "Nutzungsdaten" sind alle automatisch übertragenen Maschinendaten (Sensor- oder andere Maschinendaten) oder automatisch generierte Systemdaten (z.B. Log-Dateien, Informationen zur Nutzung oder Verfügbarkeit der Applikation).

2. Geltungsbereich

a. Assentum stellt dem Kunden die Anwendung und/oder SaaS-Dienste ausschließlich auf der Grundlage dieser SaaS-Bedingungen und der anwendbaren Anhänge, auf die hierin Bezug genommen wird und die Teil des Vertrags sind, zur Verfügung.

b. Geschäftsbedingungen des Kunden oder Dritter finden keine Anwendung, auch wenn Assentum der Geltung solcher Geschäftsbedingungen nicht ausdrücklich widerspricht.

c. Individuelle Vereinbarungen, die zwischen den Parteien auf Einzelfallbasis getroffen werden, haben in jedem Fall Vorrang vor diesen SaaS-Bedingungen.

d. Für zusätzliche Dienstleistungen von Assentum, insbesondere Lizenzen, weitere Unterstützung, Integration und/oder Beratung oder professionelle Dienstleistungen, ist eine gesonderte schriftliche Vereinbarung erforderlich. Die Parteien vereinbaren, dass diese Vereinbarung unabhängig von solchen Vereinbarungen über zusätzliche Dienstleistungen ist und dass die Leistung von Assentum im Rahmen dieser Vereinbarung keine Auswirkungen auf solche Vereinbarungen über zusätzliche Dienstleistungen hat und umgekehrt.

3. Bereitstellung von Anwendung, SaaS-Diensten und Dokumentation

a. Assentum stellt die jeweils aktuelle Version des Programms zur Nutzung nach den Bestimmungen dieser SaaS-Bedingungen auf einer von Assentum oder seinen Subunternehmern bereitgestellten Server-Infrastruktur (nachfolgend "Server" genannt) ab dem im Vertrag vereinbarten Zeitpunkt zur Verfügung.

b. Der Zugriff auf die Anwendung durch den Kunden erfolgt browserbasiert über das Internet.

c. Assentum stellt dem Kunden die für die Nutzung der Anwendung erforderlichen Zugangsdaten zur Verfügung.

d. Wenn ein Konto erforderlich ist, um Zugriff auf die Anwendung zu erhalten und sie zu nutzen, stellt Assentum dem Kunden dieses Konto zur Verfügung, nachdem der Kunde diesen SaaS-Bedingungen zugestimmt hat. Das Konto und die Zugangsdaten sind nicht übertragbar. Der Kunde haftet für alle Handlungen, die unter dem Konto des Kunden durchgeführt werden.

e. Der Kunde hat alle Passwörter unverzüglich in nur ihm bekannte Passwörter umzuwandeln und diese streng vertraulich zu behandeln. Assentum ist nicht verantwortlich für die Folgen eines Missbrauchs von Passwörtern.

f. Assentum wird auf dem Server von Assentum Speicherplatz für Kunden- und Nutzungsdaten in dem Umfang zur Verfügung stellen, wie dies für die beabsichtigte Nutzung der Anwendung erforderlich ist. Weitere Einzelheiten zum Leistungsumfang des Speicherplatzes und zur Speicherung von Kundendaten sind der jeweiligen Leistungsbeschreibung und/oder dem Bestellformular zu entnehmen.

g. Während der Laufzeit des Vertrages stellt Assentum dem Kunden eine Dokumentation in der aktuellen Version in elektronischer Form zur Verfügung.

4. Wartung und Support

a. Assentum bietet verschiedene Support-Level an. Auf dem Bestellformular, der Support-Rechnung oder dem Online-Support-Profil des Kunden ist ersichtlich, welches Support-Level er abonniert hat.

b. Assentum wird während der Servicezeioten (Montag bis Freitag von 9 bis 17 Uhr; außer an gesetzlichen Feiertagen) angemessenen allgemeinen technischen Support in Übereinstimmung mit dem Supportplan des Kunden, wie in einem Bestellformular angegeben, bereitstellen, um es dem/den autorisierten Wartungskontakt(en) des Kunden zu ermöglichen, Probleme zu melden und Hilfe bei der Nutzung der SaaS-Dienste während der Standard-Supportzeiten von Assentum, die auf der Assentum-Website veröffentlicht werden, in Anspruch zu nehmen.

c. Assentums Unterhalts-/Unterhaltsverpflichtungen umfassen nicht:

i. Hilfestellung (über eine anfängliche Kommunikation hinaus) oder Beratungszeit im Zusammenhang mit Problemen, die durch (i) Fehlfunktion oder Ausfall des Computersystems und/oder Kommunikationsnetzwerks, auf dem der Kunde die SaaS-Dienste installiert hat und von dem aus er auf diese zugreift, (ii) Software oder Dienstleistungen, die nicht von Assentum im Rahmen dieses Vertrages bereitgestellt werden, (iii) Missbrauch, (iv) unsachgemäße Installation oder Konfiguration durch den Kunden, Drittberater oder Supportunternehmer, oder (v) (falls zutreffend) Nichteinarbeitung von Updates oder Korrekturen, oder (vi) jede andere Ursache, die nicht Assentum zuzurechnen ist, verursacht werden;

ii. Erbringung von professionellen Dienstleistungen, die normalerweise als abrechenbare Beratungsleistungen erbracht würden, einschließlich, aber nicht beschränkt auf die Entwicklung von oder Unterstützung für Anpassungen oder kundenspezifische Berichte.

d. Wenn Assentum dem Kunden mitteilt, dass ein Problem, Fehler oder eine Störung, für die der Kunde Wartung verlangt hat, nicht abgedeckt ist, wird Assentum mit dem Kunden zusammenarbeiten, um eine einvernehmlich vereinbarte Vereinbarung zu entwickeln, nach der Assentum diese Leistungen zu den dann aktuellen Assentum-Tarifen erbringt.

5. Verfügbarkeit der Anwendungs- und Kundendaten (SLA)

a. Assentum schuldet die hier vereinbarte Verfügbarkeit der Anwendung und der Kundendaten an den Internet-Hubs des Assentum-Rechenzentrums. Sofern nicht anders vereinbart, gilt eine Verfügbarkeit von 99,00% p. a. (gerechnet ab Bereitstellung der Anwendung) als vereinbart. Assentum ist nur für das ordnungsgemäße Funktionieren der Systeme von Assentum bis zu den Internet-Hubs des Assentum-Rechenzentrums verantwortlich.

b. Nicht als mangelende Verfügbarkeit gilt es, wenn der SaaS-Dienst nicht verfügbar ist aufgrund: (i) planmäßige Wartungsarbeiten (z.B. für Updates, Patches und/oder Upgrades), (ii) sonstige planmäßige Betriebsunterbrechungen, (iii) außerplanmäßige Wartungsarbeiten aus wichtigem Grund oder aus anderen Gründen, die Assentum nicht zu vertreten hat, wie z.B. Störungen im Bereich der Bereitstellung, des Betriebs und der Betreuung der Kommunikationsverbindung (Kommunikationsabschnitte außerhalb des Rechenzentrums von Assentum), insbesondere aufgrund eines Ausfalls der Internetverbindung des Kunden.

c. Assentum schuldet die Verfügbarkeit der in der jeweiligen Leistungsbeschreibung beschriebenen Funktionalitäten der Anwendung nur dann, wenn die dort ebenfalls geregelten Mindestsystemanforderungen vom Kunden erfüllt sind. Der Kunde ist für die Einhaltung der Mindestsystemanforderungen allein verantwortlich.

6. Unterauftragnehmer

a. Assentum ist berechtigt, Unterauftragnehmer mit der Bereitstellung der SaaS-Dienste oder einzelner Funktionen zu beauftragen.

b. Assentum bleibt voll verantwortlich für alle untervergebenen Teile der SaaS-Dienste und andere Funktionen und Verantwortlichkeiten im Zusammenhang mit den SaaS-Diensten, als ob diese von Assentum ausgeführt würden. Alle untervergebenen Teile der SaaS-Dienste müssen jederzeit in Übereinstimmung mit allen Anforderungen der Vereinbarung bereitgestellt werden, die für den untervergebenen Teil der SaaS-Dienste gelten.

7. Nutzungsrechte / Geistiges Eigentum

a. Vorbehaltlich dieser SaaS-Bedingungen gewährt Assentum dem Kunden während der Vertragslaufzeit ein nicht ausschließliches, nicht übertragbares, weltweites und nicht unterlizenzierbares Recht, die Anwendung und die entsprechenden SaaS-Dienste für den internen Geschäftsbetrieb des Kunden zu nutzen. Jegliche Nutzung der Anwendung und/oder der SaaS-Dienste während der Laufzeit erfolgt in Übereinstimmung mit der Dokumentation und beschränkt sich auf die maximale Anzahl der autorisierten Nutzer, die Kapazitätszuteilung und/oder den maximalen Speicherplatz, der in einem beliebigen Bestellformular angegeben ist.

b. Der Kunde darf weder direkt noch indirekt: (i) die Anwendung und/oder jegliche SaaS-Dienste anderen Personen als dem Kunden oder seinen autorisierten Nutzern zur Verfügung zu stellen; (ii) die Anwendung und/oder jegliche SaaS-Dienste, ob kostenpflichtig oder nicht, in einem Managed Service-Angebot, einem Plattform as a Service (PaaS)-Angebot oder einem anderen ähnlichen Produkt oder Angebot anbieten, nutzen oder anderweitig zu verwerten; (iii) den Quellcode, Objektcode oder jegliche Software, Dokumentation oder Daten im Zusammenhang mit der Anwendung und/oder den SaaS-Diensten zurückentwickeln, dekompilieren, disassemblieren oder anderweitig versuchen, den Quellcode zu ermitteln; (iv) die Anwendung und/oder die SaaS-Dienste modifizieren oder abgeleitete Arbeiten auf der Grundlage der Anwendung und/oder der SaaS-Dienste erstellen; (v) die Anwendung und/oder die SaaS-Dienste kopieren; (vi) den direkten oder indirekten Zugriff auf die Anwendung und/oder die SaaS-Dienste oder Inhalte oder deren Nutzung in einer Weise gestatten, die eine Nutzungsbeschränkung umgeht; oder (vii) auf die Anwendung und/oder SaaS-Dienste zuzugreifen, um (a) ein konkurrierendes Produkt oder einen konkurrierenden Dienst zu erstellen, (b) ein Produkt unter Verwendung ähnlicher Ideen, Merkmale, Funktionen oder Grafiken der Anwendung und/oder SaaS-Dienste zu erstellen, oder (c) Ideen, Merkmale, Funktionen oder Grafiken der Dienste zu kopieren.

c. Soweit Assentum während der Vertragslaufzeit neue Versionen, Updates, Upgrades, Modifikationen oder Erweiterungen der Anwendung herausgibt oder sonstige Änderungen an der Anwendung oder den SaaS-Diensten vornimmt, gelten die Bestimmungen dieser Ziffer 6 auch hierfür, selbst wenn die Änderungen oder Erweiterungen vom Kunden bestellt und gesondert bezahlt wurden.

d. Der Kunde ist verpflichtet, sicherzustellen, dass die Bestimmungen dieser SaaS-Bedingungen eingehalten werden.

e. Mit Ausnahme der Kundendaten ist der gesamte Inhalt der Anwendung und/oder der Arbeitsergebnisse in Verbindung mit den SaaS-Diensten, wie z.B. Texte, Grafiken, Logos, Schaltflächensymbole, Bilder und Audioclips, das alleinige Eigentum von Assentum oder etwaigen Lizenzgebern und ist durch Urheberrechte oder andere geistige Eigentumsrechte geschützt. Assentum (und ggf. etwaige Lizenzgeber) ist Eigentümer aller Rechte und Titel, einschließlich aller damit verbundenen geistigen Eigentumsrechte, an der Anwendung und/oder den Arbeitsprodukten in Verbindung mit den SaaS-Diensten.

f. Kein Titel oder Eigentum von Eigentumsrechten in Bezug auf die Anwendung und/oder SaaS-Dienste oder ihre Arbeitsprodukte wird an den Kunden oder einen autorisierten Benutzer gemäß dieser Vereinbarung übertragen. Alle nicht ausdrücklich dem Kunden gewährten geistigen Eigentumsrechte bleiben Assentum vorbehalten.

8. Kundendaten / Persönliche Daten

a. Der Kunde räumt Assentum hiermit das Recht ein, die im Speicherplatz für die Nutzung der Anwendung abgelegten Kundendaten zum Zwecke der Vertragsdurchführung zu nutzen, insbesondere diese Kundendaten zu diesem Zweck zu vervielfältigen (z.B. zur Datensicherung), zu verändern und zum Zwecke des Zugriffs auf diese Kundendaten zur Verfügung zu stellen.

b. Der Kunde garantiert, dass

i. der Kunde besitzt alle Rechte an den Kundendaten, die für die Gewährung von Rechten gemäß diesen SaaS-Bedingungen erforderlich sind.

ii. die Kundendaten nicht gegen diese SaaS-Geschäftsbedingungen oder geltende Gesetze verstoßen und nicht das geistige Eigentum Dritter verletzen.

c. Der Kunde ist für die Sicherheit der Kundendaten verantwortlich. Sofern in der Vereinbarung nicht anders vereinbart, ist der Kunde verpflichtet, seine Kundendaten regelmäßig (täglich) für Wiederherstellungszwecke zu sichern.

d. Der Kunde sammelt und pflegt alle in den Kundendaten enthaltenen personenbezogenen Daten unter Einhaltung der geltenden Datenschutzgesetze.

e. Assentum behandelt Kundendaten nur in Übereinstimmung mit dieser Vereinbarung, seiner Datenschutzerklärung und den aktuellen Cookie-Richtlinien sowie den rechtmäßigen Anweisungen des Kunden.

9. Vergütung, Steuern, Preisänderungen

a. Die Höhe der Vergütung ist im Bestellformular und in der aktuellen Preisliste von Assentum angegeben.

b. Alle Preise verstehen sich in Euro zuzüglich der Mehrwertsteuer in der jeweils geltenden Höhe.

c. Sonstige (Zusatz-)Leistungen, die nicht durch die im Vertrag vereinbarte Vergütung abgedeckt sind, werden von Assentum nach Aufwand zu den zum Zeitpunkt der Auftragserteilung geltenden allgemeinen Listenpreisen von Assentum erbracht.

d. Alle Zahlungen, die der Kunde im Rahmen der Vereinbarung an Assentum leistet, erfolgen frei und ohne jeden Abzug oder Einbehalt. Wenn ein solcher Abzug oder Einbehalt (einschließlich, aber nicht beschränkt auf grenzüberschreitende Quellensteuern) bei einer Zahlung erforderlich ist, wird der Kunde die zusätzlichen Beträge zahlen, die erforderlich sind, so dass der von Assentum erhaltene Nettobetrag dem dann fälligen und zahlbaren Betrag gemäß dem Vertrag entspricht.

e. Der Kunde ist berechtigt, nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen aufzurechnen und nur zur Sicherung unbestrittener oder rechtskräftig festgestellter Forderungen die Zahlung zurückzuhalten oder den Besitz zu behalten.

f. Assentum ist erstmals nach Ablauf einer 12-Monatsfrist ab Vertragsunterzeichnung berechtigt, die vertragliche Vergütung unter Einhaltung einer dreimonatigen Kündigungsfrist zum Monatsende schriftlich zu erhöhen, wobei die Erhöhung die zum Zeitpunkt der Mitteilung gültigen allgemeinen Listenpreise von Assentum für vergleichbare Leistungen nicht überschreiten darf. Der Kunde nimmt zur Kenntnis und erklärt sich damit einverstanden, dass während der Laufzeit des Vertrages alle nach diesem Vertrag zu zahlenden Gebühren oder Entgelte nicht um mehr als die prozentuale Änderung erhöht werden dürfen, die dem höheren der beiden folgenden Prozentsätze entspricht: a) Deutscher Verbraucherpreisindex ("VPI") in den vorangegangenen 12 Monaten oder b) 5% pro Jahr, berechnet ab dem Datum des Inkrafttretens dieses Vertrages.

10. Kooperationspflichten des Kunden / Kundenverpflichtungen

a. Der Kunde hat alle Kooperationspflichten zu erfüllen, die für die Durchführung des Vertragsverhältnisses vom Kunden verlangt werden. Insbesondere ist der Kunde dazu verpflichtet:

i. alle von Assentum zugewiesenen Passwörter in nur dem Kunden bekannte Passwörter zu ändern, die dem Kunden zugewiesenen Nutzungs- und Zugriffsberechtigungen geheim zu halten, vor dem Zugriff Dritter zu schützen und sie nicht an unberechtigte Nutzer weiterzugeben. Diese Daten sind durch geeignete und wirksame Maßnahmen zu schützen.

ii. die in der Dienstbeschreibung beschriebenen Systemanforderungen erstellen;

iii. die Einschränkungen/Verpflichtungen in Bezug auf die Nutzungsrechte nach Abschnitt 6 einzuhalten und Verstöße gegen diese Verpflichtungen wirksam und mit dem Ziel zu verfolgen, künftige Verletzungen zu verhindern;

iv. die erforderliche Zustimmung der betroffenen Personen einholen, soweit im Rahmen des Antrags personenbezogene Daten erhoben, verarbeitet oder genutzt werden, sofern keine andere gesetzliche Erlaubnis vorliegt;

v. Daten und Informationen vor dem Senden von Daten und Informationen an Assentum auf Viren und andere Malware zu überprüfen und Antiviren-Programme entsprechend dem Stand der Technik zu implementieren und zu warten; und

vi. Assentum Mängel an vertraglichen Leistungen unverzüglich nach Kenntnisnahme per E-Mail mitzuteilen.

b. Der Kunde erkennt an, dass die ordnungsgemäße und fristgerechte Erfüllung der Kooperationspflichten durch den Kunden eine Voraussetzung für die ordnungsgemäße und fristgerechte Erfüllung der Professional Services durch Assentum ist. Der Kunde trägt alle Folgen und Kosten aus einer Verletzung der Mitwirkungspflichten.

c. Der Kunde ist nicht berechtigt:

i. seine Rechte auf Zugang und Nutzung der Anwendung und/oder der SaaS-Dienste verkaufen, vermieten, unterlizenzieren, abtreten oder anderweitig übertragen,

ii. den Quellcode oder die Quelldaten der Anwendung und/oder der SaaS-Dienste zu kopieren, zu modifizieren, zu veröffentlichen, zu verkaufen, zu exportieren, zu vertreiben, zu übertragen oder aufzuführen, oder abgeleitete Werke davon zu erstellen, zurückzuentwickeln, zu dekompilieren oder anderweitig zu versuchen, den Quellcode oder die Quelldaten aus der Anwendung und/oder den SaaS-Diensten zu extrahieren, außer und nur soweit dies gesetzlich zulässig oder erforderlich ist (§§ 69d, 69e UrhG),

iii. Dritten, die keine autorisierter Benutzer sind, Zugang zu Teilen der Anwendung und/oder SaaS-Diensten zu gewähren,

iv. Informationen aus der Anwendung und/oder den SaaS-Diensten durch die Verwendung von "Web-Bots", "Scraping", "Crawling", "Spidering" oder einer anderen Methode, die nicht ausdrücklich schriftlich von Assentum genehmigt wurde, zu sammeln,

v. Daten bereitzustellen, zu veröffentlichen oder zu übertragen, die geistige Eigentumsrechte oder Datenschutzrechte verletzen oder die Viren oder Programmierroutinen enthalten, die die Anwendung und/oder SaaS-Dienste beschädigen, unterbrechen oder sich aneignen können,

vi. die Anwendung, die SaaS-Dienste und/oder die Dokumentation verwenden, um ein Dienstleistungsangebot, Computersoftwareprogramm, Schulungsmaterialien oder Benutzerdokumentation zu erstellen, die der Anwendung, den SaaS-Diensten und/oder der Dokumentation im Wesentlichen ähnlich sind,

vii. die Anwendung und/oder die SaaS-Dienste auf irgendeine Weise zu nutzen oder ihre Nutzung zu erleichtern, die belästigend, schädlich, obszön, bedrohlich, verleumderisch oder anderweitig unerlaubt ist, oder für illegale, missbräuchliche oder unethische Aktivitäten,

vii. die Anwendung und/oder SaaS-Dienste in jeder Situation zu nutzen, in der ein Ausfall der Dienste zum Tod oder zu schweren Körperverletzungen von Personen oder zu schweren physischen oder Umweltschäden führen könnte,

ix. den Versuch, von der Anwendung und/oder den SaaS-Diensten verwendete Sicherheitsmechanismen zu deaktivieren oder zu umgehen oder anderweitig zu versuchen, sich unbefugten Zugang zu Teilen oder Funktionen der Anwendung und/oder der SaaS-Dienste zu verschaffen, einschließlich der Verwendung manueller oder elektronischer Mittel zur Vermeidung von Nutzungsbeschränkungen der Anwendung und/oder der SaaS-Dienste, wie z. B. Zugangs- und Speicherbeschränkungen,

x. die Nutzung der Anwendung und/oder der SaaS-Dienste (einschließlich der Nutzung von Geräten, Software oder Routinen) auf eine Weise, die den ordnungsgemäßen Betrieb und das Funktionieren der Dienste oder von Transaktionen, die über die Dienste abgewickelt werden, unterbricht oder stört oder versucht, zu unterbrechen oder zu stören, oder die das Risiko für die Integrität eines Netzwerks, Computers oder Kommunikationssystems erhöht.

11. Datenschutz

a. Die Vertragsparteien halten die anwendbaren datenschutzrechtlichen Bestimmungen ein und verpflichten ihr Personal, das im Zusammenhang mit dem Vertragsverhältnis und dessen Durchführung eingesetzt wird, sowie etwaige Unterauftragnehmer zum Datenschutz, es sei denn, es besteht bereits eine allgemeine Verpflichtung, entsprechend zu handeln.

b. Verarbeitet der Kunde personenbezogene Daten, so sichert er zu, dass er gemäß den geltenden Datenschutzbestimmungen dazu berechtigt ist, und stellt Assentum im Falle eines Verstoßes von entsprechenden Ansprüchen Dritter frei.

c. Soweit die von Assentum zu verarbeitenden Kundendaten als personenbezogene Daten qualifiziert werden, schließen die Parteien eine Vereinbarung zur Auftragsverarbeitung ab. Assentum wird angemessene technische und organisatorische Maßnahmen zum Schutz der von Assentum im Rahmen der SaaS-Dienste verarbeiteten personenbezogenen Daten, wie in der Vereinbarung zur Auftragsverarbeitung beschrieben, durchführen und aufrechterhalten.

12. Vertraulichkeit

a. Die Parteien verpflichten sich, alle vertraulichen Informationen, die ihnen während der Durchführung dieser Vereinbarung bekannt werden, streng vertraulich zu behandeln und diese Informationen nur für die vertraglich vereinbarten Zwecke zu verwenden. Vertrauliche Informationen im Sinne dieser Bestimmung sind Informationen (einschließlich, aber nicht beschränkt auf Geschäftsgeheimnisse im Sinne von Art. 2 Nr. 1 Geschäftsgeheimnis-Schutzgesetz (GeschGehG)), Unterlagen, Angaben und Daten, die als solche gekennzeichnet sind oder aufgrund ihrer Beschaffenheit als vertraulich anzusehen sind. Assentum verpflichtet sich, nur solchen Mitarbeitern Zugang zu den vertraulichen Informationen des Kunden zu gewähren, die im Rahmen dieses Vertrages mit der Erbringung von Dienstleistungen betraut sind. Beide Parteien verpflichten sich, auf Antrag der anderen Partei von ihrem Personal die Unterzeichnung einer entsprechenden Vertraulichkeitserklärung zu verlangen und diese der anderen Partei vorzulegen. Die Parteien streben nicht danach, geistige Eigentumsrechte in Bezug auf vertrauliche Informationen der anderen Partei anzumelden.

b. Wenn vertrauliche Informationen im Sinne der obigen Definition von einer Behörde angefordert werden, so ist die andere Partei unverzüglich und vor der Weitergabe der Informationen an die Behörde zu informieren.

c. Die Rechte und Pflichten nach (a. ) und (b. ) werden durch die Beendigung dieser Vereinbarung nicht berührt. Beide Parteien vereinbaren nach Wahl der anderen Partei, die vertraulichen Informationen der anderen Partei bei Beendigung dieser Vereinbarung zurückzugeben oder zu vernichten, soweit diese Informationen noch vorhanden sind. Die Verpflichtung zur Rückgabe oder Vernichtung vertraulicher Informationen oder von Kopien davon erstreckt sich nicht auf automatisch erstellte Computer-Sicherungs- oder Archivierungskopien, die im Rahmen der üblichen Verfahren der Informationssysteme des Empfängers erstellt wurden, vorausgesetzt, der Empfänger macht von diesen Kopien keinen weiteren Gebrauch. Darüber hinaus ist der Empfänger berechtigt, vertrauliche Informationen oder Kopien davon in dem für Dokumentationszwecke und gesetzliche Aufbewahrungspflichten erforderlichen Umfang aufzubewahren. Zur Vermeidung von Zweifeln hinsichtlich der in den SaaS-Diensten gespeicherten Kundendaten hat Abschnitt 15 Vorrang.

13. Haftung

Assentum haftet auf Schadensersatz oder Ersatz vergeblicher Aufwendungen nur nach Maßgabe der folgenden Bestimmungen. Die Haftungsbeschränkungen gelten für Schadensersatz und Ersatz vergeblicher Aufwendungen, die sich aus jeglichem Haftungsgrund ergeben, einschließlich, aber nicht beschränkt auf Vertragsbruch oder unerlaubte Handlung. Die Haftungsbeschränkungen gelten auch für die persönliche Haftung der Mitarbeiter, Erfüllungsgehilfen, Verrichtungsgehilfen, leitenden Angestellten und Organe von Assentum.

a. Im Falle von Vorsatz und grober Fahrlässigkeit haftet Assentum in vollem Umfang.

b. Bei Fehlen einer garantierten Beschaffenheit ("Garantie") haftet Assentum nur für Schäden und vergebliche Aufwendungen, die zum Zeitpunkt der Garantieübernahme vorhersehbar waren und die durch das Vorhandensein der garantierten Beschaffenheit verhindert worden wären, wobei diese Beschränkung nicht für Schäden gilt, die durch leitende Angestellte oder Organe von Assentum verursacht worden sind.

c. In allen anderen Fällen haftet Assentum nur bei Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht (Kardinalpflicht) mit der Maßgabe, dass die Haftung auf den bei Vertragsschluss typischen und vorhersehbaren Schaden begrenzt ist. Wesentliche Vertragspflichten sind solche Pflichten, (1) die den Vertragsinhalt bilden, (2) die für den Vertragsschluss maßgeblich waren und (3) auf deren Erfüllung die andere Partei vertrauen darf. In diesem Fall ist die Haftung von Assentum auf EUR 1.000,00 (Eintausend Euro) pro Vorfall und auf einen Gesamtbetrag pro Bestellformular der Jahresgebühr, die für die SaaS-Dienste gemäß dem Bestellformular bezahlt wurde, oder auf EUR 1.000,00 (Eintausend Euro) beschränkt, je nachdem, welcher Betrag höher ist.

d. Assentum haftet für Datenverlust nur bis zur Höhe der typischen Wiederherstellungskosten, die bei ordnungsgemäßer und regelmäßiger Datensicherung angefallen wären. Der Kunde ist verpflichtet, für Daten, die in Systemen des Kunden gespeichert oder Assentum zur Verfügung gestellt werden, ordnungsgemäße und regelmäßige Datensicherungsmaßnahmen nach dem Stand der Technik durchzuführen.

e. Die Haftungsbeschränkung gilt weder für Personenschäden noch für die Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz.

14. Laufzeit, Beendigung

a. Sofern im anwendbaren Bestellformular nicht anders angegeben, beginnt die Vertragslaufzeit mit dem Datum des Inkrafttretens des Bestellformulars. Die Vertragslaufzeit endet nach 12 Monaten, sofern sie nicht gemäß dieser Vereinbarung gekündigt oder wie unten angegeben verlängert wird. Am Ende der Abonnementsperiode verlängert sie sich automatisch um weitere 12 Monate, es sei denn, die Vereinbarung wird von einer der Parteien in Übereinstimmung mit dem folgenden Abschnitt (b.) gekündigt.

b. Eine ordentliche Kündigung dieser Vereinbarung ist während der anfänglichen Abonnementsperiode oder einer Verlängerungsperiode ausgeschlossen. Der Kunde kann die Vereinbarung durch schriftliche Mitteilung mindestens einen Monat vor Ablauf der Abonnementdauer oder der laufenden Verlängerungsperiode kündigen. Assentum kann die Vereinbarung durch schriftliche Mitteilung mindestens sechs Monate vor Ablauf der Abonnementdauer oder der laufenden Verlängerungsperiode kündigen. Außerordentliche Kündigungsrechte und das Recht zur Kündigung aus wichtigem Grund bleiben davon unberührt. Die Kündigung muss in schriftlicher Form erfolgen. Assentum behält sich das Recht zur Kündigung aus wichtigem Grund vor, insbesondere wenn der Kunde wiederholt oder schwerwiegend gegen wesentliche Vertragspflichten verstößt. Eine wesentliche Vertragspflicht ist insbesondere, aber nicht ausschließlich die Zahlung fälliger Vergütungen.

15. Verpflichtungen bei und nach der Beendigung

a. Assentum wird Kundendaten einen Monat nach Beendigung des Vertrages von allen SaaS-Systemen löschen, sofern keine anderslautenden gesetzlichen Aufbewahrungsfristen bestehen.

b. Der Kunde ist verpflichtet, die Kundendaten auf eigene Verantwortung rechtzeitig vor Beendigung des Vertrages oder vor Ablauf der vorgenannten Frist zu exportieren und zu speichern. Auf Wunsch des Kunden und gegen eine Gebühr nach der dann aktuellen Preisliste von Assentum (nach Aufwand) wird Assentum den Kunden dabei unterstützen.

c. Im Falle der Vertragsbeendigung wird sich Assentum bemühen, den Kunden auf Wunsch und gegen Vergütung bestmöglich beim Wechsel zu einem anderen Dienstleister zu unterstützen. Falls erforderlich, werden die Parteien die Einzelheiten in einer gesonderten Migrationsvereinbarung vereinbaren.

16. Höhere Gewalt

Keine der Parteien ist verpflichtet, irgendeine Bestimmung, Abmachung oder Bedingung dieser Vereinbarung zu erfüllen, solange diese Erfüllung durch höhere Gewalt, z.B. verzögert oder verhindert wird. Kriege, Terrorakte oder angedrohte Terrorakte, staatliche Gesetze, Anordnungen, Anforderungen oder Handlungen, feindliche oder feindselige Regierungsmaßnahmen, Streiks, Pest oder Epidemien, Aussperrungen, Arbeits- oder Beschäftigungsstreitigkeiten, innere Unruhen, Brände, Überschwemmungen, Unfälle oder Ausfälle von Netzwerkverbindungen, elektrischer Energie oder Telekommunikationsdiensten, sofern sie außerhalb der zumutbaren Kontrolle einer Partei liegen und nicht auf Verschulden oder Fahrlässigkeit dieser Partei zurückzuführen sind. Wenn infolge einer dieser Bedingungen eine der Parteien eine der in dieser Vereinbarung festgelegten Verpflichtungen nicht erfüllt, gilt dies nicht als Verstoß oder Nichterfüllung, und die geltenden Fristen für die Erfüllung werden verlängert, jedoch nur in dem Umfang und für den Zeitraum, in dem eine solche Bedingung besteht.

17. Verschiedenes

a. Ohne vorherige schriftliche Zustimmung von Assentum, jedoch vorbehaltlich der Bestimmungen des Handelsgesetzbuches (HGB) § 354a, darf der Kunde den Vertrag oder seine Rechte und Pflichten nicht an Dritte abtreten oder übertragen. Assentum kann den Vertrag an seine verbundenen Unternehmen abtreten.

b. Für alle vertraglichen, deliktischen oder sonstigen Ansprüche gilt ausschließlich deutsches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechtsübereinkommens. Die Kollisionsnormen finden keine Anwendung. Ist der Kunde Kaufmann, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen, ist ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit dem Vertrag München, Deutschland.

c. Sollte eine Bestimmung der Vereinbarung ungültig sein oder werden, so berührt dies nicht die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen. Die Parteien sind in einem solchen Fall verpflichtet, an der Schaffung von Bestimmungen mitzuwirken, die ein rechtlich wirksames Ergebnis erzielen, das dem der unwirksamen Bestimmung wirtschaftlich am nächsten kommt. Das Vorstehende gilt entsprechend für die Schließung etwaiger Vertragslücken.

d. Änderungen oder Ergänzungen dieser Vereinbarung bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform. Dies gilt auch für einen Verzicht oder eine Änderung dieses Schriftformerfordernisses. Das Schriftformerfordernis kann durch Briefwechsel oder (außer bei Kündigungen) durch eine elektronisch übermittelte Signatur (Fax- oder E-Mail-Übertragung einer signierten und gescannten oder elektronisch signierten PDF-Datei) erfüllt werden. In allen anderen Fällen finden jedoch die Bestimmungen des § 127 Abs. 2 und 3 BGB keine Anwendung.